Artikel 13 – Bleiben wir mal Realistisch

Am 12.09.2018 hat das Europaparlament eine umstrittene Urheberechrsreform bewilligt nun ist das Internet am durchdrehen und befürchtet das Ende des Internets wie wir es kennen. Etwas was wir in den letzten Wochen vor allem auf Youtube beobachten konnten. Wir von WFX Creative fragen uns nun was ist an dieser Panik dran und wie gefährlich ist Artikel 13 wirklich?

Am 12.09.2018 bewilligt das Europaparlament eine umstrittene Urheberechrsreform. Die Meinungen über dieses Gesetz könnten verschiedener nicht sein, die eine Seite sieht dieses Gesetz als wichtigen und nötigen Schritt um das Urheberrecht im Internet besser zu Schützen. Die Gegner dieses Gesetzes Prophezeien das Ende des Freien Internets welches dann durch Uploadfilter einer Zensurmaschiene unterworfen wird. Warum kann ein solches Gesetz, dass die Kreative Arbeit von Menschen schützen soll solche Auswirkung haben.

Zuerst einmal eine kleine Zusammenfassung: Kontrovers sind vor allem zwei der in dieser Urheberrechtsreform verankerten Artikel. Dies sind die Artikel 11 und 13 der EU Urheberrechts Reform, von Gegnern der Reform gerne als Link-Steuer und Uploadfilter bezeichnet. Doch zu was dienen diese Artikel, welche Gedanken stehen hinter ihnen, welche Befürchtungen gibt es und was bedeutet der Inhalt dieser wirklich.

Artikel 11 – “Link Steuer”

Erst einmal zu Artikel 11 der “Link Steuer” oder wie dieser korrekt genannt wird Leistungsschutzrecht. Dieser dient vor allem dazu Artikel und andere Texterzeugnisse zu schützen. Diese werden immer öfter von Nachrichtenportalen oder Nachrichtensuchmaschienen in Auszügen oder in Gänze verwendet. Solche Portale wie zum Beispiel Google News verdienen somit Geld durch Fremde Inhalte. Es ist also allzu verständlich, dass die Politik diesem vorgehen einen Riegel vorschieben will und dadurch die Leistung von Schreibenden und Verlagen schützt. Dieses Gesetz will Bewirken, dass die Verwendung von solchen Artikeln kosten beziehungsweise Lizenzpflichtig ist.

Netzaktivisten befürchten hier, dass somit auch die Verwendung von Links beziehungsweise das Teilen von Artikeln kostenpflichtig und somit wichtige Informationen gefiltert werden beziehungsweise dieses Gesetz als Zensurorgan verwendet werden kann.

Herr Axel Voss sitzt für die EVP-Fraktion im EU Parlament und ist eine der Treibenden Kräfte hinter der Urheberrechtsreform. Dieser äußert sich in einer Stellungnahme auf dessen Webseite zu diesen Bedenken folgendermaßen:

Die pri­va­te Nut­zung von Hyper­links bleibt völ­lig kos­ten­frei, denn die­se ist von dem Leis­tungs­schutz­recht des Art. 11 aus­ge­nom­men. Es ist somit völ­lig falsch, von einer Link-Steu­er zu spre­chen.[…]

Auch die Mög­lich­keit sich über ver­schie­de­ne Nach­rich­ten­quel­len zu infor­mie­ren, wird über­haupt nicht ein­ge­schränkt, es ist näm­lich weder Teil des Art. 11 noch kann das Ver­le­ger­recht logi­scher­wei­se über­haupt sol­che Kon­se­quen­zen erzeu­gen, noch wäre der poli­ti­sche Wil­le dafür da[…].

Also gibt es keinen Grund Bedenken zu äußern? Doch diesen gibt es auch wenn Artikel 11 die Private Nutzung erlaubt, verschwimmen im Internet oft die Grenzen zwischen privatem und Gewerbe. Auf Facebook werden gerne Verlinkungen von Artikeln gepostet und geteilt. Für die Nutzer von Facebook scheint dies privat zu sein aber am Ende ist Facebook ein gewinnorientiertes Unternehmen. Ist dies dann private Nutzung und somit erlaubt oder kommerzielle Nutzung und somit verboten?

Auch wäre es hierdurch für Seitenbetreiber möglich unter dem Vorwand der zu hohen Lizenzgebühren gewisse Artikel und somit Meinungen von ihrer Seite zu verbannen, und dabei die Schuld auf den Autor oder den Verlag zu Schieben.

Somit gibt es abschließend zu Artikel 11 zu sagen, dass dieser vom Gedanken her definitiv nichts schlechtes ist, da die Presse auch die recht­li­che und wirt­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung für die Inhal­te die sie Erstellen tragen und somit auch unterstützt werden sollte. Man sollte aber abwägen wie weit und für welche Portale dieses Recht angewendet werden sollte und wo dieses den freien Informationsaustausch in der Gesellschaft behindert.

Artikel 13 – “Upload Filter”

Artikel 13 ist wohl der Kontroverseste und am heißen diskutiertes Artikel der ganzen Urheberrechtsreform. Dieser hat vor allem in den letzten Wochen auf Youtube einen Aufschrei vieler großer deutscher Youtuber fabriziert. Diese befürchten das Ende von Youtube wie wir es kennen und die Löschung all Ihrer Kanäle.

Dieses Szenario wirkt für einen vernunftbegabten Menschen schon auf den ersten Blick merkwürdig. Schließlich ist der Europäische Markt nicht gerade ein kleiner für Youtube und Google würde sich mit einer solchen Aktion ins eigene Fleisch schneiden. Aber warum dann das Ganze Drama?

Am 02. November 2018 veröffentlicht der Kanal Wissenswert ein Video mit dem Namen “Warum es Youtube nächstes Jahr nicht mehr gibt”. Der Kanal bezieht sich hier auf einen offenen Brief von Susan Wojcicki dem CEO von Youtube in welchem diese sagt:

Article 13 as written threatens to shut down the ability of millions of people — from creators like you to everyday users — to upload content to platforms like YouTube. And it threatens to block users in the EU from viewing content that is already live on the channels of creators everywhere. This includes YouTube’s incredible video library of educational content, such as language classes, physics tutorials and other how-to’s.

Dieser Satz bedeutet grob übersetzt: “Artikel 13 bedroht in der aktuellen Form die Möglichkeit von Millionen von Menschen Inhalte auf Plattformen wie YouTube zu veröffentlichen. Und es besteht das Risiko, dass Nutzer in der EU Inhalte von Kanälen anderer Künstler nicht mehr sehen können.” Dabei bezieht sich Frau Wojcicki auf einen Artikel des Independent in dem auch die Begriffe “Upload Filter” und “Link Tax” fallen.

Wissenswert macht aus diesem offenen Brief folgende Story: Alle Kanäle die Ihr liebt werden gelöscht! Dieses Video rief auf Youtube eine Welle der Entrüstung hervor, da natürlich die deutsche Youtube Landschaft es großteilig nicht schafft selbst zu denken, sondern anderen nachplappert wenn es Klicks bringt. Aber jetzt zurück zu unserem Thema was ist an dieser befürchtung dran und was ist das Ziel solcher Aktionen?

Kurz zusammengefasst bedeutet Artikel 13: Soziale Netzwerke haben die bei Ihnen hochgeladenen und verwalteten Inhalte sofern diese Urheberrechtlich geschützt sind beim Rechteinhaber zu Lizenzieren. Auch habe die Sozialen Netzwerke dafür zu Sorgen, dass solche Inhalte auch erkannt werden. Die Sozialen Netzwerke haben auch den rechteinhabern darzulegen wie diese Erkennungssysteme grundlegend funktionieren. Dafür erklären sich die Mitgliedsstaten bereit die Zusammenarbeit zwischen Sozialen Netzwerken und Rechteinhaben zu erleichtern. Durch diesen Dialog soll sich auf passende und angemessene Erkennnungserfahren geeinigt werden.

Was bedeutet dieser Text somit für uns und unsere Sozialen Netzwerke? Zuerst eimal wird nach einführung dieses Artikels die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen weg vom Nutzer auf die Plattform auf der diese geschieht geschoben. Plattformen sind somit in der Verantwortung Lizenzen für die Urheberrechtlich geschützten Innhalte wie z.B. Musik zu erwerben oder wenn diese Lizenzen nicht vorhanden sind diese zu sperren beziehungsweise diese von der Plattform zu entfernen. Dies kann dazu führen, dass Plattformen Inhalte Sperren weil sie nicht dazu bereit sind Lizenzen zu bezahlen. Dies könnte in extremen Fällen wirklich zu einer Art Uploadfilter führen da nicht Lizenzierte Urheberrechtlich geschütze Inhalte gesperrt werden müssen. Durch diese Filter wären dann aber auch nur solche Inhalte betroffen. Dieses Problem kann aber nur auftreten wenn:

  • Platt­for­men nicht lizen­zie­ren
  • Rech­te­inha­ber Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stel­len
  • Inhal­te hoch­ge­la­den wer­den, die urhe­ber­recht­lich geschützt sind

Eigene Inhalte oder auch uploads die unter Par­o­die- oder Zitat­frei­heit werden von Artikel 13 nach gesetzeslage nicht berührt.

Es besteht natürlich die Gefahr, dass wenn Platformen nicht Lizenzieren und Filtersysteme verwenden diese zu scharf einngestellt sind und dadurch auch nicht betroffene Uploads geblockt werden.

Jetzt zur beantwortung einer Anderen Frage wozu all dieses Drama um diesen Artikel auf Youtube. Sehen wir es so bei Urheberrechte und Lizenzen geht es um viel Geld welches die Plattformen nicht ausgeben wollen. Die Musikindustrie zum Beispiel will dieses geld natürlich aber. Dadurch wird diese Urheberrechtsreform zu einem riesen Lobbyobjekt welches beide Seiten versuchen zu beeinflussen.

Plattformen wie Youtube sind sich den Auswirkungen von solchen Posts bewusst und nuzten diese gezielt um Lobbyarbeit über seine Creator zu betreiben. Dadurch lösen sie dann solche Stürme der Entrüstung wie vor einigen Wochen aus.

Fazit:

Die EU Urheberrechtsreform bringt wichtige Gedanken mit sich um das Schaffen von Künstlern, Autoren und Journalisten zu schützen, dies ist auch wichtig da ein solcher Schutz die Schaffensgrundlage für solche Personen darstellt. Trotzdem ist dieses Gesetz noch nicht ganz ausgereift und bedarf noch einiges an Überarbeitung, dass es nicht ausartet wie die DSGVO in einigen fällen. Dazu muss diese Reform in einigen fällen noch spezifiziert werden. Es ist also keine Schande die Reform zu Kritisieren und einen Diskurs über diese zu fördern.

Dieser Diskurs sollte aber Reflektiert und nicht aus Klickgeilheit geführt werden. So können wir auch solche Paniken in zukunft vermeiden.

Über Jonas Holtz 41 Artikel
Gründer und Cheafredakteur von WFX-Creative. Seine Begeisterung für Filme, Spiele und Popkultur jeglicher art veranlasste ihn dieses Portal ins leben zu rufen.