Einmal bitte Internet ungefiltert – Artikel 13

Das Drama ist perfekt demonstrierende Jugendliche, Unverständnis von der Politik und eine Lobby die sich die Hände reibt. Die Debatte um Artikel 13 hat sich in den letzten Wochen dramatisch zugespitzt. Es ist also an der Zeit diese nochmals umfassend zu beleuchten.

Nochmals zur Erklärung für alle die nun denken “Artikel was?”. Mitte letzen Jahres hat das Europaparlament einen Vorschlag zur Urheberrechtsreform verabschiedet. Dieser beinhaltet zwei kontroverse Artikel. Der eine ist Artikel 11 und der andere noch um einiges kontroversere ist Artikel 13. Wir werden in diesem Artikel aufgrund des Umfangs des Themas nur Artikel 13 im Detail ansehen.

Was ist Artikel 13

Artikel 13 behandelt laut dem Gesetzestext die Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen dieser wird von den Gegnern der Reform auch Uploadfilter genannt.

Warum ist dies der Fall? Artikel 13 soll die im Titel genannten Dienstanbieter der Informationsgesellschaft in zukunft für die einhaltung des Urheberrechtes auf Ihren seiten verantwortlich sein sollen. Diese Dienstanbieter sind alle Internetplatformen welche Ihren Nutzer die möglichkeit bieten Inhalte auf die Plattform hochzuladen und zu veröffentlichen. Hier hat das EU-Parlament drei Kriterien festgelegt welche festlegen auf welche Webseiten dieses Gesetz zutreffen soll. Diese kriterien sind:

  1. Die Plattform ist älter als 3 Jahre
  2. Der Jahresumsatz der Plattform beträgt mehr als 10 Millionen Euro
  3. Die Plattform hat mehr als 5 Millionen Nutzer im Monat.

Wird eines dieser Kriterien erfüllt, so wird die Plattform unter die neue Urheberrechtsregelung fallen sofern sie es Ihren Nutzern ermöglichen selbst Inhalte hochzuladen oder zu generieren. Diese Plattformen werden dadurch automatisch durch die neue Urheberrechtlinie verpflichtet alle durch Nutzer generierten oder hochgeladenen Inhalte auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Hierbei haben vor allem kleinere Plattformen wie zum Beispiel Foren die sich durch Werbung finanzieren ein Problem, da diese nicht über die Nötigen Mittel verfügen eine solche Regelung durchzusetzen. Dies verschafft den Riesen wie Google und Facebook einen Vorteil da diese über die Mittel und auch schon über die Technik verfügen eine solche Regelung durchzusetzen. Dadurch würde diese Regelung nicht wie eigentlich vorgesehen die großen internetkonzerne in die Schranken weisen, sondern deren Vormachtstellung sogar noch festigen.

Das große Problem ist bei dieser Regelung, dass es auf den meisten Plattformen es aufgrund der Masse der Uploads nicht möglich ist diese händisch zu prüfen. Hierdurch befürchten Kritiker führe an der Einführung von sogenannten Uploadfiltern kein weg vorbei da es für Plattformen keinen anderen Weg gäbe sich vor dieser Regelung zu schützen. Das Problem an solchen Filtern ist, dass diese die Freiräume die das Gesetz einräumt also Satire, Zitate und Rezensionen nicht erkennen können. Diese Kritik wird durch die Britische Musikindustrie und dem Anbieter eines Uploadfilters gestützt. Laut deren angaben stufte ein Filter von acht Millionen täglich hochgeladenen Inhalten grob 80.000 fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung ein. Für Befürworter dieser Regelung ist eine solche Zahl ein nötiges übel von einem Prozent der Inhalte. Kritiker sehen darin eine Zensur von 27 Millionen Uploads pro Jahr.

Hier kann aber argumentiert werden, dass es für Plattformen auch die Möglichkeit gibt die Rechte an den verschiedenen Urheberrechtsgeschützten Inhalten zu erwerben. Hier bleiben auch die kleineren Seiten auf der Strecke die sich die Rechte an all den nötigen Inhalten gar nicht leisten können. Selbst die Großen Plattformen werden hier Probleme haben, da diese Richtlinie die Plattformen in die Pflicht nimmt und somit den Rechteinhabern verhandlungsvorteile einbringt. Dadurch können Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften viel höhere Summen für die in Frage kommenden Rechte verlangen.

Wer profitiert von einer solchen Regelung? Neben den großen Plattformen und den Uploadfilteranbietern profitieren von dieser Regelungen die Großen der Industrie und die Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA. Leider kommen hier vor allem kleiner Künstler zu kurz da gerade bei dem Beispiel GEMA statistisch gesehen ungefähr 10% der Mitglieder c.a. 70% der Einnahmen erhalten. Somit werden nicht wie es die Intension der Politik die schaffenden Künstler geschützt, sondern nur die Großen Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften bevorteilt.Anhand dieser Punkte ist es vollkommen verständlich, warum dieser Teil der Urheberrechtsreform massive Kritik von Netzaktivisten, kreativen und auch Jugendlichen erntet.

Die Kontroverse

Die Befürworter allen voran die CDU / CSU der auch der Federführende EU-Parlamentsabgeordnete Axel Voss (CDU) angehört hat aber kein offenes Ohr für die Kritik der Jungen erwachsenen und Aktivisten. Diese hat sich vor allem im Netz einige Fehltritte geleistet, welche bei den Gegnern auf Unverständnis gestossen sind. Zum Beispiel leistete sich der Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte (CDU) hier auf twitter einen Fopa, nachdem er auf einen Post der Artikel 13 befürwortete von einem Twitter User kritisiert wurde indem er statt einer Antwort ihm schrieb, das er mehr follower hätte. Die Kritik hier lies nicht lange auf sich warten und als Reaktion auf diese löschte Heribert Hirte den Post.

Auch fühlen sich die Gegner durch die versuchte Vorverlegung der Abstimmung im Europaparlament über die Urheberechtsrichlinie vor den Europaweiten Demonstrationstermin am 23. März von der CDU/CSU betrogen. Manfred Weber (CSU) der Chef der konservativen EVP Fraktion im Europaparlament hatte den Antrag auf Vorverlegung gestellt, dieser wurde aber abgelehnt.

Zu erwähnen ist hier auch, dass Artikel 13 laut Gegnern eindeutig gegen den Koalitionsvertrag der Großen Koalition verstößt in dem Steht:

“Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.” (Koalitionsvertrag Zeilen 2212 – 2214)

Die CDU weist diesen Vorwurf zurück in dem sie darauf verweist, dass in Artikel 13 nicht ausdrücklich Uploadfilter gefordert werden würden und die Plattformbetreiber somit diese nicht einführen müssten.

Diese verschiedenen Beispiele zeigen warum inzwischen die beiden Fronten der Gegner und der Unterstützer so verhärtet sind. Da weder CDU und CSU die Meinung der Jugend respektiert und viele der Gegner in bester Internetmanier darin verfallen einfach nur noch jeden der Fraktion der sich zum Thema äußert zu beleidigen.

Wie geht es weiter?

Wie sich das Thema weiterentwickelt werden wir noch beobachten müssen. Für den 23. März haben die Gegner Demonstrationen in allen großen Städten angekündigt. Die Reaktion der Politik auf diese Demonstrationen werden wir noch abwarten müssen. Fest steht, Ende März spätestens Anfang April wird das EU-Parlament über die Urheberrechtsverordnung abstimmen.

Über Jonas Holtz 41 Artikel
Gründer und Cheafredakteur von WFX-Creative. Seine Begeisterung für Filme, Spiele und Popkultur jeglicher art veranlasste ihn dieses Portal ins leben zu rufen.